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PKG-Studie: Wie sieht die berufliche Altersvorsorge im Jahr 2050 aus?

Sowohl die Wirtschaft als auch die Gesellschaft werden sich 2050 gewandelt haben. Damit einhergehend muss sich auch die berufliche Vorsorge anpassen. Doch wie müsste diese in der Zukunft ausgestaltet sein? Die Studie «Berufliche Altersvorsorge 2050» der Hochschule Luzern – Wirtschaft im Auftrag der PKG Pensionskasse gibt Aufschluss. Die Untersuchung wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Yvonne Seiler- Zimmermann und Prof. Dr. Karsten Döhnert im Zeitraum von acht Monaten erstellt.

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PKG-Studie

«Im Kern zeigt die Studie auf, dass sich der Trend der steigenden Lebenserwartung fortsetzen und die Arbeits- und Familienmodelle sich weiter verändern werden. Die Individualisierung wird zunehmen, was die Bereitschaft zur Solidarität reduzieren und den Anspruch auf Transparenz vergrössern wird. Die Politik wird die Weichen für die Gestaltung der Vorsorgemodelle stellen müssen», zieht Peter Fries, der Vorsitzende der Geschäftsleitung der PKG Pensionskasse, ein Fazit der Studie. 

Die wichtigsten Merkmale
Wie die Welt im Jahr 2050 genau aussehen wird, kann heute zwar niemand wissen; allerdings geben Megatrends, die sich bereits heute abzeichnen, Hinweise darauf, wie sich dereinst Gesellschaft und Wirtschaft gewandelt haben könnten. Dadurch lassen sich Unterschiede («Gaps») zwischen dem zukünftigen und dem heutigen gesellschaftlichen Leben identifizieren, die es erlauben, die wichtigsten Merkmale herzuleiten, die eine berufliche Vorsorge aufweisen muss, um auch im Jahr 2050 Bestand zu haben.

Megatrends
Die relevanten Megatrends sind der gesellschaftliche, der technische und der demografische Wandel. Sie führen zu einer Gesellschaft, in der Individualisierung und Selbstverwirklichung eine hohe Bedeutung haben und das Zusammenleben sowohl im Privaten als auch in der Gesellschaft prägen. Die Plattformökonomie wird vorherrschend sein. Sie ist durch flexible, nicht auf Dauer angelegte Arbeitsverhältnisse gekennzeichnet. Plattformbeschäftigung und Crowdworking führen verbreitet zu selbständiger Erwerbstätigkeit. Zudem wird es möglich sein, ein längeres und gesünderes Leben zu führen.

Persönlichere berufliche Vorsorge
Die wesentlichen Unterschiede zwischen der Gesellschaft von 2050 und der heutigen führen dazu, dass vermehrt beide Geschlechter einer beruflichen Tätigkeit in Teilzeit und Selbständigkeit nachgehen werden und somit – bei Beibehaltung des heutigen Vorsorgesystems – die Zahl der unversicherten erwerbstätigen Personen steigen würde. Die Erwerbstätigkeit wird zudem vermehrt mit dem privaten Leben in Einklang gebracht, was mehr Auszeiten während der Erwerbsphase mit sich bringt. Der Wunsch, den Austritt aus dem Erwerbsleben individuell nach Massgabe der eigenen Vitalität zu bestimmen, wird grösser sein. Die effektiv geleistete Lebensarbeitszeit wird somit viel individueller sein. Das Festhalten an einem vorgegebenen Renteneintrittsalter würde den individuellen Präferenzen nicht gerecht. Dem Wunsch, die berufliche Vorsorge vermehrt den eigenen Bedürfnissen gemäss zu gestalten, widerspricht die durch Garantieleistungen abgesicherte heutige Umverteilung in der beruflichen Vorsorge.

Denkanstösse
Für die zukünftige Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge 2050 formuliert die Studie folgende Denkanstösse:

  • Für die Bildung des Vorsorgevermögens werden alle Arbeitseinkommen berücksichtigt. Es sind nicht länger nur Arbeitnehmende mit einem bestimmten Lohnniveau versichert.
  • Die berufliche Vorsorge wird an die versicherte Person angebunden. Für den Arbeitge-benden entfällt damit die Pflicht, die berufliche Vorsorge zu organisieren. Er wird jedoch weiterhin die Beiträge mitfinanzieren.
  • Die Länge der Ansparphase wird durch die Lebensarbeitszeit bestimmt. Beginn und Ende der Ansparphase sind nicht mehr vom Erreichen eines bestimmten Lebensalters abhängig.
  • Es besteht die Möglichkeit für ein Ansparen für Auszeiten während der Ansparphase.
  • Es muss eine klare Trennung von sozialpolitischer Vorsorgezielsetzung und individuellem Vorsorgesparen erfolgen. Leistungen werden nicht länger garantiert, auch jene in der Entsparphase nicht. Die versicherte Person bestimmt in einem gesetzlichen Ramen ihre berufliche Vorsorge selbst.

Die berufliche Vorsorge behält weiterhin ihren obligatorischen Charakter und damit ihre Bedeutung für die gesamte Altersvorsorge. Es bleibt daher auch der Politik und Gesellschaft vorbehalten, verschiedene offene Fragen zur Ausgestaltung der zukünftigen beruflichen Vorsorge zu beantworten.

50 Jahre PKG Pensionskasse
Die PKG Pensionskasse wurde 1972 als Pensionskasse für Gewerbe, Handel und Industrie in Luzern errichtet. Es war das gleiche Jahr, als das Drei-Säulen-Modell der Schweizer Altersvorsorge mit einem Ja-Anteil von 74 Prozent angenommen und anschliessend in der Bundesverfassung verankert wurde. Meilensteine in der Geschichte des Unternehmens waren die Gründung der Sammelstiftung PensFlex, die den Versicherten in den oberen Lohnsegmenten eine individuelle Anlagestrategie ermöglicht, sowie die Übernahme der BVG-Sammelstiftung der Providentia im Jahre 2003. Diese Übernahme löste einen eigentlichen Wachstumsschub aus – 2004 überschritt das Anlagevermögen die Milliardengrenze. Im selben Jahr gründete die PKG Pensionskasse zusammen mit vier anderen Pensionskassen die PKRück, einen Versicherungspool und Leistungsfallmanager mit Genossenschaftscharakter, der allen Pensionskassen und Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen offensteht. Die PKG Pensionskasse zählt 1706 angeschlossene Unternehmen, 38252 Versicherte sowie 5813 Rentnerinnen und Rentner. Das Anlagevermögen beträgt 8,4 Milliarden Franken. Das Unternehmen beschäftigt 37 Mitarbeitende.

(Quelle: Medienmitteilung der PKG Pensionskasse)

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