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Mattmanns Sicht: Lohnerhöhung, bitte schön!

Wenn es um die Entwicklung von Führungskräften und deren Mitarbeitenden geht, nimmt Dr. Oliver Mattmann kein Blatt vor den Mund. In seiner zweimonatlichen Kolumne für personalSCHWEIZ erzählt er aus seinem Alltag als Führungscoach.

Von: Oliver Mattmann   Teilen  

Dr. Oliver Mattmann

Dr. Oliver Mattmann begleitet seit über einem Jahrzehnt Betriebe und Organisationen bei der bewussten Leistungssteigerung. Diese Expertise konnte er in den letzten Jahren durch viele Verbesserungsprojekte und Studienreisen in Japan zum Thema Lean und Kaizen vertiefen. Als provokanter Redner, Management-Trainer und Verfasser von «Zeit für die Zukunft – Zero E-Mail Strategy» begleitet er heute hauptsächlich Führungskräfte auf dem Weg zur Veränderung. Die Peter Beglinger Training Zug AG trainiert dabei Führungskräfte, die mehr aus sich machen wollen.

Mattmanns Sicht

Inflation, Vollbeschäftigung sowie die daraus resultierenden Lohnerhöhungen waren 2022 mediale Dauerbrenner. Es folgten viele Diskussionen, und Arbeitnehmende machten vermehrt ihr «Recht» auf eine Lohnerhöhung (wegen der Teuerung) geltend – wobei sie ganz offen mit einem Stellenwechsel drohten, sollte ihrem Wunsch nicht entsprochen werden.

Wie kann ich nun als Führungskraft, Arbeitgeber oder Unternehmer auf diese Forderungen adäquat reagieren und eine Win-win-Situation für beide ermöglichen? Zuerst müssen ein paar Fakten auf den Tisch. Seit 2009 belief sich die Teuerung bis 2021 auf minus 0,37% per annum. Gemäss Index hat sich unser Leben in dieser Zeitspanne um 0,37% «verbessert». Auch einige Deflationsjahre waren dabei. Wenn Sie in den letzten Jahren regelmässig Lohnerhöhungen gewährt haben, haben Ihre Mitarbeitenden proportional stärker profitiert. Zugleich sorgt die tiefe Arbeitslosigkeit für einen zusätzlichen Druck.

In grösseren Unternehmen gibt es bei Lohnerhöhungen klar definierte Prozesse. Bei kleineren Firmen sucht man einheitliche Abläufe oft vergebens. Es braucht dort sehr viel Feingefühl und Klarheit resp. persönliche Wirkung. Denn wenn die Mitarbeitenden spüren, dass der Basar eröffnet wurde, rollt die Lohnlawine auf einen zu.

Wie kann ich als Führungskraft bei einer unterjährigen Lohnerhöhungsforderung entsprechend reagieren? Am besten mit einer Rückfrage wie z.B.:

  • Welche weiteren Kompetenzen und Fähigkeiten haben Sie sich seit der letzten Lohnerhöhung angeeignet?
  • Was macht Sie für unser Unternehmen wertvoller, wenn wir Ihnen eine Lohnerhöhung gewähren?
  • Toll, dass Sie unterjährig an Ihrem wirtschaftlichen Erfolg arbeiten. Unser Unternehmen möchte auch erfolgreich wirtschaften. In welcher Form profitiert das Unternehmen von einer Lohnerhöhung?
  • Wenn wir Ihnen eine Lohnerhöhung gewähren, wie können wir am Markt mehr Marge oder/und Ertrag generieren, damit es ausgeglichen ist?

Mit diesen Fragen hat der Mitarbeiter die Chance, seine Sicht aufzuzeigen, und wir können so anteilnehmen. Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter wertvoller für das Unternehmen geworden und die letzte Lohnerhöhung einige Zeit her, darf man als Arbeitgeber dies auch entsprechend würdigen und sich erkenntlich zeigen.

Grundsätzlich gilt: Wer wegen des Geldes kommt, geht auch wegen des Geldes! Und gibt es den richtigen Lohn überhaupt? Ich habe noch nie jemanden erlebt, der auf die Frage «Dörfs es bizeli me si?» mit «Nein» geantwortet hat!

In diesem Sinne viel Erfolg bei den Gesprächen und auf bald!

Es grüsst Sie herzlichst,
Ihr Oliver Mattmann

Mattmanns Sicht erscheint in jeder zweiten Ausgabe von personalSCHWEIZ.

(Diese Kolumne ist aus der April-Ausgabe 2023)

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