Aktuelles

Lohnunterschiede: Revidiertes Gleichstellungsgesetz

Der Nationalrat will Unternehmen mit mindestens 100 Vollzeitstellen im revidierten Gleichstellungsgesetz verpflichten, alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchzuführen und überprüfen zu lassen. Die grosse Kammer hat als Zweitrat dieser weder zielführenden noch gerechtfertigten Massnahme zugestimmt, um die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beheben. Immerhin bleibt die Bestimmung auf zwölf Jahre beschränkt.

Von: Mathias Liechti / COMM   Teilen  

Mathias Liechti / COMM

Mathias Liechti ist seit 2018 Chefredaktor von personalSCHWEIZ. Der Kommunikator FH hat sich in diversen Tätigkeiten bei Tageszeitungen und Onlineportalen ein breites publizistisches Know-how angeeignet.

Lohnunterschiede

Der Nationalrat hat wie schon der Ständerat eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes gutgeheissen, um mit Lohnanalysen in den Unternehmen geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu bekämpfen. Diese Analysepflicht soll für Unternehmen mit mindestens 100 Vollzeitstellen gelten. Ist der Nachweis der Lohngleichheit einmal erbracht, entfallen weitere Kontrollen. Schliesslich ist die Gültigkeitsdauer des Gesetzes auf zwölf Jahre beschränkt. Unterlegen ist ein Vorschlag, das in der politischen Diskussion eng mit der Frage der Lohngleichheit verknüpfte Frauenrentenalter konsequenterweise auf 65 Jahre zu erhöhen. Die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung nochmals in den Ständerat.

Aus Arbeitgebersicht ist der Entscheid für einen staatlichen Eingriff in die Lohnpolitik der Unternehmen grundsätzlich nicht nachvollziehbar. Die Arbeitgeber haben immer wieder darauf hingewiesen – und dafür regelmässig auch Support von der Wissenschaft erhalten –, dass eine geschlechtsspezifische «Lohndiskriminierung» statistisch nicht fundiert nachgewiesen ist. Ein Gesetz auf einer wissenschaftlich zweifelhaften Grundlage zu verabschieden, ist äussert fragwürdig. Dies gilt umso mehr, als Studien zeigen, dass unter Berücksichtigung zusätzlicher lohnrelevanter Kriterien wie beispielsweise die effektive Erwerbserfahrung bzw. Erwerbsunterbrüche die unerklärten Lohnunterschiede stark sinken.

Die noch bestehenden Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern haben ihre Ursache nicht in systematischen Diskriminierungspraktiken als vielmehr in der noch mangelhaften Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben. Diese Tatsache hindert nach wie vor mehrheitlich die Frauen daran, sich stärker beruflich zu engagieren. Entsprechend wäre die Politik gut beraten, mit geeigneten Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass Mütter und Väter chancengleich am Erwerbsleben teilnehmen können. Wenn Eltern ein attraktives Angebot externer Kinderbetreuung offensteht und ein Zweiteinkommen keine finanzielle Einbusse mehr bedeutet, dann steigen die Karrieremöglichkeiten der Frauen – und damit auch ihr Lohn.

Quelle: Medienmitteilung Schweizerischer Arbeitgeberverband vom 25. September 2018

Seminar-Empfehlung

Praxis-Seminar, 1 Tag, ZWB, Zürich

Lohnbuchhaltung für Personaler

Effiziente und rechtssichere Abwicklung in der Praxis

Erledigen Sie Lohnbuchungen effizient, halten Sie alle gesetzlichen Bestimmungen ein und bereinigen Sie Abstimmungsdifferenzen zwischen der Lohn- und der Finanzbuchhaltung professionell.

Nächster Termin: 27. Juni 2024

mehr Infos

Fachmagazin jetzt abonnieren
personalSCHWEIZ
  • Kompetent
  • Fokussiert
  • Praxisorientiert
  • Swissmade
Seminar-Empfehlungen
  • Praxis-Seminar, 1 Tag, ZWB, Zürich

    Lohnbuchhaltung für Personaler

    Effiziente und rechtssichere Abwicklung in der Praxis

    Nächster Termin: 27. Juni 2024

    mehr Infos

  • Praxis-Seminar, 1 Tag, ZWB, Zürich

    Lohnabrechnung - Advanced

    So rechnen Sie komplexe Lohnabrechnungen 100%ig richtig ab

    Nächster Termin: 11. Juni 2024

    mehr Infos

  • Praxis-Seminar, 1 Tag, ZWB, Zürich

    Lohnabrechnung – Professional

    Spezialfälle im Zusammenhang mit komplexen Lohnabrechnungen sicher lösen

    Nächster Termin: 18. Juni 2024

    mehr Infos

Um unsere Website laufend zu verbessern, verwenden wir Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Infos