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Leitfaden zur Whistleblower-Richtlinie: Mit einem anonymen Hinweisgebersystem Diskriminierung verhindern

Schweizer Firmen stehen vor einer neuen Herausforderung: Per 17.12.2021 tritt die EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft. Ein wichtiger Schritt hin zum diskriminierungsfreien Arbeitsplatz. Dieser Leitfaden zeigt die Bedeutung der EU-Richtlinie für hiesige Arbeitgeber auf und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.

Von: Thomas Wittkopf   Teilen  

Thomas Wittkopf

Thomas Wittkopf ist Geschäftsführer der TELAG AG. Der Hinweisgeberschutz ist eine konsequente Fortsetzung der Unternehmensgeschichte, welche 1959 in Zürich ihren Anfang nahm und bis heute im Dienste von Mensch, Umwelt und Gesellschaft steht.

Leitfaden zur Whistleblower-Richtlinie

(Credits: TELAG/WhistleTAG)

Diskriminierung am Arbeitsplatz
Nach wie vor werden Mitarbeitende am Arbeitsplatz diskriminiert, sei dies aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Herkunft. Gerade bei dieser Art des persönlichen Angriffs oder emotionsgeladener Anfeindungen fällt eine Meldung an die interne Meldestelle schwer. Die Angst vor beruflichen Konsequenzen, Repressionen oder Mobbing ist gross, das Vertrauen fehlt. Auch engagierte Arbeitnehmer*innen, die wirtschaftliches Fehlverhalten, korrupte Aktivitäten, sexuelle Übergriffe, Compliance-Verstösse oder Ähnliches aufdecken wollen, werden hierzulande unzureichend vor den möglichen Konsequenzen geschützt. Nicht selten stehen Whistleblower am Ende allein da.

Arbeitnehmer*innen schützen
Hierzulande geniessen Hinweisgebende nach wie vor nur wenig Sicherheit, die Schweiz gilt in Europa gar als eines der Schlusslichter beim Schutz von Whistleblowern. Informantinnen und Informanten tragen folglich das Risiko selbst. Das wiederum hält viele davon ab, nichtkonformes Handeln – sogenannte Compliance-Verstösse – überhaupt zu melden. Die neue EU-Richtlinie soll hier Abhilfe schaffen: Unternehmen müssen Arbeitnehmer*innen in schwierigen, emotional herausfordernden Situationen eine anonyme Meldestelle bieten. Diese wirkt sich nachhaltig positiv auf die Mitarbeitenden, das Arbeitsklima und die Unternehmenskultur aus.

Unternehmen in der Pflicht
Die EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet deshalb ab dem 17. Dezember 2021 Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz zu einem anonymen Hinweisgebersystem. Ab 2023 wird die Grenze weiter auf 50 Mitarbeitende gesenkt. Was auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist: Die Richt linie gilt auch für Schweizer Unternehmen, sofern sie geschäftliche Beziehungen im EU-Raum pflegen. Klar ist: das Hinweisgebersystem wird zum Muss - verpflichtend auf Rechtswegen und unerlässlich im Employer Branding.

DAS SOLLTEN SIE WISSEN

  • Als Whistleblower*in, zu Deutsch Hinweisgeber*in, werden Personen bezeichnet, die Missstände, Missbräuche, illegales, korruptes oder unethisches Verhalten innerhalb eines Unternehmens aufdecken.
  • Wer nichtkonformes Handeln, in der Fachsprache auch Compliance-Verstösse genannt, meldet, geniesst in der Schweiz aktuell nur wenig Schutz.
  • Die neue EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1927 tritt am 17. Dezember 2021 in Kraft.
  • Auch Schweizer Unternehmen mit internationaler Tätigkeit respektive Angestellten, Partnern, Kunden und Lieferanten aus dem EU-Raum wird ab Ende 2021 ein professionelles Hinweisgebersystem empfohlen.
  • Die Schweiz zählt gemäss NZZ am Sonntag in Europa zu den Schlusslichtern, was den Schutz von Whistleblowern betrifft.
  • Die Etablierung eines externen, anonymen Hinweisgebersystems wirkt sich positiv auf die Reputation und die Mitarbeiterzufriedenheit aus.
  • Unternehmen profitieren von Hinweisen, da frühzeitig Nachforschungen angestellt werden können, ohne dass die Fälle eskalieren oder ungewollt an die Öffentlichkeit gelangen.

Positive Effekte von Meldesystemen
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Hinweisgebenden die Möglichkeit geboten werden muss, anonym und sicher Hinweise zu platzieren – sowohl mündlich per Telefon als auch schriftlich auf digitalem Weg. Mit der garantierten Anonymität und einem niederschwelligen Zugang zur Meldestelle kann ein vertrauensvoller Rahmen geschaffen werden, um Hinweisgebende zu unterstützen und zu ermutigen. Frühzeitiges Aufdecken von Missständen reduziert das Risiko für juristische oder finanzielle Konsequenzen sowie für irreversible Reputationsschäden. Gleichzeitig erhalten Unternehmen die Chance, sich als proaktive, transparente und empathische Arbeitgeber zu positionieren und ihren Beitrag zu diskriminierungsfreien Arbeitsplätzen zu leisten. Der Trend geht klar in Richtung Geschäftsethik und offene Unternehmenskultur. Über kurz oder lang werden Unternehmen nicht um ein anonymes Hinweisgebersystem herumkommen.

Hohe Glaubwürdigkeit und Relevanz
Wie das Unternehmen Navex 2019 in seiner Studie erkannt hat, melden im europäischen Raum lediglich fünf von 1000 Arbeitnehmer*innen Missstände im Unternehmen, was auf fehlendes Vertrauen und Angst vor Diskriminierung zurückzuführen ist. Mit einer Glaubwürdigkeit von durchschnittlich zwischen 40 und 50 Prozent ist die Relevanz der Meldungen aber als hoch einzuschätzen. Unternehmen schaffen sich durch ein Hinweisgebersystem also die Chance, Compliance-Vorfälle frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Es ist erwiesen, dass Präventionsarbeit deutlich günstiger ist als kostenintensive Aufräumarbeiten. Und sie wirkt sich vorteilig auf die Reputation und das Wohlbefinden sämtlicher Beteiligter aus.

Entlastung der HR-Abteilung
Mit einem externen, unabhängigen Hinweisgebersystem signalisieren Firmen ihren Mitarbeitenden ihr ehrliches Bekenntnis zu Transparenz und gelebter Geschäftsethik. Sie entlasten aber auch ihre HR-Abteilungen administrativ und emotional. Höchste Zeit also, den Hinweisgeberschutz als Chance zu ergreifen und sich rechtlich abzusichern.

 

Wie Ihr Unternehmen von einem Hinweisgebersystem profitiert
Handlungsempfehlung                                Vorteil                    
Bedürfnisevaluation der Mitarbeitenden
nach einem anonymen Hinweisgebersystem
Vermittlung von ehrlichem Interesse,
gesteigertes Vertrauen
Interne Kommunikation, dass neues Angebot
eingerichtet werden soll
Transparenz und Ehrlichkeit,
Employer Branding
Erklären, weshalb es wichtig ist, potenzielle
Hinweise zu melden, ermutigen
Mitarbeitende melden auch tatsächlich
Hinweise, potenzielle Fälle können
frühzeitig bearbeitet werden
Einrichten eines den EU-Richtlinien entsprechenden
Hinweisgebersystems
Schutz der Mitarbeitenden, Prävention
der Abwanderung von Talenten
Potenzielle Fälle bearbeiten und nach innen
auch offen kommunizieren
Verbesserung des Arbeitsklimas

 

WhistleTAG – ganzheitlicher Hinweisgeberschutz
TELAG AG stellt als zertifizierter Partner mit 14 Jahren Erfahrung den ganzheitlichen Hinweisgeberschutz für KMU und grosse Unternehmen sicher. Als neutrale, externe Stelle gewährleisten die Experten für telefonische sowie digitale Hinweise rechtssicher den anonymen Zugriff, rund um die Uhr in 24 Sprachen. Mit WhistleTAG sind Unternehmen bereits für CHF 3200.– pro Jahr optimal gerüstet für die Whistleblower-Richtlinie. Jetzt mehr erfahren oder von einer persönlichen Beratung profitieren: whistleTAG.ch

Kontakt
Thomas Wittkopf
Geschäftsführer TELAG AG
Tel. +41 44 276 44 64
thomas.wittkopf@telag.ch

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