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Keine Entscheidung: Blockade im Ständerat verzögert die BVG-Reform weiter

Die SGK-S hat bedauerlicherweise erneut keinen Entscheid bezüglich der BVG-Reform getroffen. Damit muss die Beratung im Ständerat verschoben werden. Der ASIP appelliert an die SGK-S, auf unrealistische und teure Sonderlösungen zu verzichten und sich dem Kompromiss des Nationalrats anzuschliessen. Dieser ist ausgewogen, erreicht die Ziele der Reform und reduziert die Umverteilung.

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Keine Entscheidung

In Erinnerung zu rufen ist, dass ein durchaus mehrheitsfähiger Vorschlag des Nationalrates vorliegt. Dieser hatte mit 126 zu 66 Stimmen den Vorschlag des Bundesrats klar abgelehnt, weil dieser am Ziel vorbei zu einem massiven Rentenausbau zulasten der Jungen geführt und obendrein die zu senkende Umverteilung unter dem Strich gar nicht abgebaut hätte. Die grosse Kammer hatte nämlich ein soziales, faires und bezahlbares Konzept der BVG-Revision beschlossen, welches das Ziel der Reform erfüllt: Der BVG-Umwandlungssatz wird reduziert, die Renten bleiben gleich hoch, die Senkung des Umwandlungssatzes wird für die Übergangsgeneration kompensiert, und mehr Tieflohnbezüger erhalten eine Rente, ohne dass unnötige Lohnabgaben eingeführt werden müssten.

In diesem Sinn empfehlen Mittelweg/ASIP, sich an der Nationalratslösung zu orientieren, welche die Ziele der Reform erfüllt und gleichzeitig finanzierbar ist. Am meisten davon profitieren Tieflohnempfängerinnen und -empfänger sowie Teilzeitarbeitende, was insbesondere Frauen betrifft. Mit allen anderen Vorschlägen würde aufgrund von zusätzlichen Lohnabgaben unnötig viel Geld der jüngeren Generationen nach dem Giesskannenprinzip an zukünftige Rentnerinnen und Rentnern verteilt, welche von der Reform gar nicht betroffen sind und dementsprechend gar keine Einbussen zu befürchten hätten.

Letztlich geht es darum, mit einer fairen Lösung die langfristige Sicherung der BVG-Renten im Kapitaldeckungsverfahren zu gewährleisten, ohne die Generationensolidarität überzustrapazieren und dafür vor allem die Umverteilung deutlich zu reduzieren. Zudem sollte die Reform für die Versicherten und Arbeitgebenden finanziell tragbar und durch die Pensionskassen auch operativ umsetzbar sein. Diesen Ansprüchen genügt nur der Vorschlag des Nationalrats. Die Mittelweg-Organisationen, wie z.B. der Schweizerische Baumeisterverband, Arbeitgeber Banken, Swiss Retail Federation und Gastrosuisse, sowie die Pensionskassen bieten Hand zu einer echten, auf Fakten basierenden Lösung. Diese hat sich an den Prinzipien der Zielerreichung, Effizienz und Sachlichkeit auszurichten.

Über ASIP
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 900 Pensionskassen. Er vertritt über die Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von gegen CHF 650 Mia. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

(Quelle: Medienmitteilung des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP)

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