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Hautkrebs: Zunahme beruflich bedingter Fälle
Wer im Freien auf Baustellen, an Fassaden und Dächern, im Gartenbau oder im Strassenunterhalt arbeitet, ist der Sonne besonders stark ausgesetzt. Studien zeigen: Menschen, die regelmässig draussen arbeiten, erhalten ein Vielfaches mehr an UV-Strahlung als jemand, der drinnen arbeitet. Von den rund 25 000 Personen, die in der Schweiz jährlich an hellem Hautkrebs erkranken, sind schätzungsweise rund 1000 Fälle auf UV-Strahlung bei der Arbeit zurückzuführen.
Sensibilisierung sorgt für Anstieg der gemeldeten Fälle
Der Anstieg der anerkannten Fälle zeigt vor allem eines: Das Bewusstsein für Hautkrebs als mögliche Berufskrankheit wächst. «Die Sensibilisierung der letzten Jahre zeigt eine erste Wirkung. Immer mehr Menschen melden Hautveränderungen ihrer Unfallversicherung», sagt Roland Krischek, Fachexperte UV-Schutz bei der Suva. «Viele Betroffene wissen jedoch nach wie vor nicht, dass Hautkrebs durch langjährige UV-Belastung bei der Arbeit als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Wir gehen deshalb von einer hohen Dunkelziffer aus. Es gibt noch viel zu tun.», so Krischek weiter.
Wer verdächtige Hautveränderungen feststellt, sollte diese rasch ärztlich abklären lassen. Früh erkannt lässt sich heller Hautkrebs besser behandeln. Wer über Jahre im Freien gearbeitet hat, kann abhängig von der Exposition und Diagnose einen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen lassen. In diesem Fall entfallen Franchise und Selbstbehalt für die Behandlung der betroffenen Person, weil die Unfallversicherung die Kosten übernimmt.
UV-Schutz konsequent umsetzen
Die UV-Belastung ist in den Sommermonaten am höchsten. Besonders betroffen sind Stirn, Ohren, Nase, Lippen und Nacken. Dort tritt heller Hautkrebs häufig auf.
Die wichtigsten Schutzmassnahmen:
- Schatten nutzen und intensive Sonne zwischen 11 und 15 Uhr meiden
- Kopfbedeckung mit Stirnblende und Nackenschutz tragen
- langärmlige und UV-schützende Arbeitskleidung tragen
- ungeschützte Haut regelmässig mit Sonnenschutzmittel (mind. LSF 30) einreiben
Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Schutzmassnahmen kostenlos bereitzustellen. Arbeitnehmende müssen diese Schutzmassnahmen konsequent anwenden. Die Suva unterstützt Betriebe dabei mit Informationsmaterialien, Schulungen und praxisnahen Präventionsangeboten zum UV-Schutz bei Arbeiten im Freien.
(Quelle: Medienmitteilung Suva)
