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BVG-Mindestzinssatz: ASIP unterstützt Entscheid des Bundesrates

Der Bundesrat beschliesst, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2022 bei 1% zu belassen. Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP unterstützt diesen Entscheid.

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BVG-Mindestzinssatz

Der Bundesrat beschliesst, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2022 bei 1% zu belassen. Mit dem BVG-Mindestzinssatz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium verzinst werden muss.

Zu beachten ist, dass es sich um einen Mindestzins handelt. Die verantwortlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den Führungsorganen der Pensionskassen sind frei, eine höhere Verzinsung zu beschliessen, wenn dies deren finanzielle Lage erlaubt. Tatsächlich verzinsen 70% der Pensionskassen mehr als das gesetzliche Minimum, wie eine im September veröffentlichte Untersuchung des Beratungsunternehmen PPCmetrics aufzeigt. Diese fusst auf einer Analyse der Geschäftsberichte von 305 Pensionskassen, welche für ein Vorsorgevermögen von 748 Milliarden Franken und 3.5 Millionen Versicherte stehen. Damit ist die Auswertung repräsentativ.

In Erinnerung zu rufen ist zudem auch, dass in einigen Vorsorgeeinrichtungen den Versicherten nicht die gesamte Performance auf dem Anlagevermögen gutgeschrieben werden kann. Infolge zu hoher (BVG)-Umwandlungssätze können weiterhin Pensionierungsverluste entstehen, die zwangsläufig durch die erzielten Erträge finanziert werden müssen. Bis zu einer Reform und Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes haben die Pensionskassen keine andere Wahl, als unzureichend gedeckte Rentenversprechen mit dem Kapital der Jüngeren querzusubventionieren.

Zu Recht berücksichtigt der Bundesrat auch die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Teuerung und das Lohnwachstum (und damit die Erfüllung des Leistungszieles gemäss Verfassung), die Auswirkungen auf die Sollrenditen der Vorsorgeeinrichtungen und die Nachvollziehbarkeit des
Entscheides. Vor diesem Hintergrund unterstützt der ASIP den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen.


Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 900 Pensionskassen. Er vertritt über die Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von gegen CHF 650 Mia. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

(Quelle: Medienmitteilung ASIP)

 

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