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BVG-Abstimmung: Die wahre Reform steht uns noch bevor
In den «BVG-Kassen» wird der vom Gesetzgeber vorgegebene Umwandlungssatz mit undurchsichtigen Umverteilungskanälen und Verrechnungen finanziert. Was der Gesetzgeber mit einem fixen BVG Umwandlungssatz bezwecken möchte und was deren Auswirkung auf die Pensionskassen und somit das Verhalten auf den Stiftungsrat und am Ende auf die Versicherten ist, sieht man.
Der Umwandlungssatz ist Thema Nummer 1, und es scheint niemand glücklich zu sein, weder über die aktuelle Situation noch über das, was kommen wird, zumal viele in der überobligatorischen Vorsorge versichert sind. Und nun muss man auch noch über etwas abstimmen, das grundsätzlich im Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Pensionskassen sein sollte. Vielmehr sollten Gesetze entschlackt und unsinniger Ballast, der die Autonomie jeder Pensionskasse einschränkt, abgeworfen werden – Freiheit befreit! Freiheit bedeutet aber auch, Verantwortung in vollem Umfang zu übernehmen, wobei der Markt sicher auch noch etwas beisteuern wird. Eine Reform ist nötig, aber nicht so.
Wichtige Themen wie etwa die aktuelle Diskriminierung von Frauen in der BVG, die vielfach unter den normalen Lebensumständen nicht den vom Gesetzgeber gedachten linearen beruflichen Werdegang haben, müssten in der Schweiz längst gelöst sein. Auch ohne Abstimmung. Dazu zählt auch der bessere Schutz für mehrfachtägige Personen.
Stattdessen hängt man es noch an die grosse Glocke, dass nur mit dem «Ja» der bereits überfällige notwendige Fortschritt für gering-, teilzeit- und mehrfachbeschäftigte Personen kommt. Der ganze Lärm lenkt davon ab, dass uns die wahre Reform noch bevorsteht. Wir sollten uns von der Illusion befreien und Gesetze entsprechend anpassen.
Wieso nicht einen Leistungsprimat bei den Risikoleistungen fix im BVG einführen? Fortschritt ist meiner Meinung nach mehr als die Umsetzung längst überfälliger Massnahmen. Aktuell haben wir keine andere Wahl als «Ja» oder «Nein» zu stimmen – aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, und ein Nein ist immer ein Rückschritt.
Diese Kolumne ist in der Ausgabe September 2024 von personalSCHWEIZ erschienen.