Aktuelles

Kolumne Dezember 2019/Januar 2020

Altersvorsorge: Dem Kompromiss eine Chance geben

Jeden Monat werfen in unserer Kolumne Persönlichkeiten aus der HR- und der Wirtschaftswelt einen Blick auf aktuelle Themen und Entwicklungen. Diesen Monat schreibt Gregor Gubser, Chefredaktor der «Schweizer Personalvorsorge» über die Zukunft der Altersvorsorge.

Von: Gregor Gubser   Teilen  

Gregor Gubser

Gregor Gubser ist stv. Chefredaktor der «Schweizer Personalvorsorge» und leitender Redaktor der «Schweizer Sozialversicherung» sowie Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fähigkeitsausweis.

Altersvorsorge

Das HR schreibt: Diesen Monat mit Gregor Gubser, Chefredaktor
«Schweizer Personalvorsorge»

Die Altersvorsorge muss reformiert werden, damit auch die nächsten Generationen noch von ihrer Rente leben können. Darin sind sich Politik und Fachleute einig. Leider sind in jüngerer Vergangenheit alle Reformen gescheitert. Die 11. AHV-Revision hat 2010 die Schlussabstimmung im Parlament nicht überstanden, die Senkung des Umwandlungssatzes in der obligatorischen
beruflichen Vorsorge (BVG) fiel im selben Jahr vor dem Volk durch, und ebenso erging es 2017 der Altersvorsorge 2020.

Nach Jahren des Stillstands kommt nun Bewegung in die Altersvorsorge. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision AHV 21 präsentiert. Darin sind die Angleichung des Frauenrentenalters an jenes der Männer (65) mit entsprechenden Ausgleichsmassnahmen sowie ein flexibler Altersrücktritt zwischen 62 und 70 vorgesehen. Über eine Mehrwertsteuererhöhung erfolgt die nötige Zusatzfinanzierung der AHV.

Zudem haben die Sozialpartner, der Pensionskassenverband ASIP und der Gewerbeverband ihre Vorschläge für eine BVG-Reform vorgestellt. Kritik ernten alle Vorschläge. Der Kompromissvorschlag von SGB, Travail.Suisse und Arbeitgeberverband sieht unter anderem eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent, eine Halbierung des Koordinationsabzugs und einen Rentenzuschlag vor. Er wird im Vergleich zu den anderen beiden Vorschlägen als teurer eingeschätzt. Besonders schlecht kommt der Rentenzuschuss weg, der im Umlageverfahren finanziert werden soll. Ja, dies ist im Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule systemfremd. Aber geht es nicht am Ende darum, den Rentnern trotz steigender Lebenserwartung und tieferen Kapitalerträgen eine angemessene und sichere Rente zu ermöglichen?

Um dies zu erreichen, sind Politiker wie auch Fachleute gefragt, zwei mehrheitsfähige Vorlagen für AHV und BVG auszuarbeiten. Und es ist Kompromissbereitschaft nötig, damit das System der Altersvorsorge wieder auf Kurs kommt.

Diese Kolumne ist in der Doppelausgabe Dezember 2019/Januar 2020 von personalSCHWEIZ erschienen.

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