Aktuelles

Kolumne März 2022

Als Verschleierungstaktik eingesetzt: Datenschutz?

Jeden Monat werfen in unserer Kolumne Persönlichkeiten aus der HR- und der Wirtschaftswelt einen Blick auf aktuelle Themen und Entwicklungen. Diesen Monat schreibt Astrid Lienhart, Rechtsanwältin in der Kanzlei Rechtskraft, wie Datenschutz als Ablenkungsmanöver eingesetzt wird.

Von: Astrid Lienhart   Teilen  

Astrid Lienhart

Astrid Lienhart ist Fachanwältin SAV Arbeitsrecht und als Rechtsanwältin in der Kanzlei Rechtskraft sowie als Head Legal eines Deep-Tech-Startups in Zürich tätig.

Als Verschleierungstaktik eingesetzt

Das HR schreibt: Diesen Monat mit Astrid Lienhart, Rechtsanwältin in der Kanzlei Rechtskraft

Kennen Sie das? Sie rufen irgendeine Servicenummer an oder erhalten einen Anruf von einer solchen Nummer. Sie fragen nach genaueren Informationen, und dann heisst es: «Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir keine weitere Information geben.» Und weil Sie Datenschutz ohnehin reichlich nervig finden und sich deshalb nie vertieft damit auseinandergesetzt haben – nur schon diese Cookie-Zustimmungen auf den Websites die ganze Zeit! –, akzeptieren Sie diese Begründung, ohne sie zu hinterfragen. Damit hat Ihr Gesprächspartner sein Ziel erreicht: Kein Einblick in die eigenen Karten. Mit der Nebelpetarde «Datenschutz» fast immer möglich. Die grosse Blackbox, immer als Entschuldigung gut, weil (fast) niemand den Durchblick hat.

Aber nein. Lassen Sie sich nicht gängeln. Nicht immer, wenn der sog. Datenschutz bemüht wird, geht es auch wirklich um Datenschutz. Als Orientierungspunkt diene Ihnen die Information, dass der Datenschutz nur den Schutz von Personendaten im Visier hat. Personendaten sind alle Angaben, die sich auf bestimmte oder bestimmbare Personen beziehen. Eine weite Definition, wenn man berücksichtigt, dass selbst IP-Adressen als solche qualifiziert werden (weil Rückschlüsse auf deren Benutzer möglich sind). Nichtsdestotrotz dürfen Sie die Personenbezogenheit von gewissen Informationen, die Ihnen verweigert werden, infrage stellen. Z.B., wenn Ihnen die Auskunft verweigert wird, wie viel Benzin ein Auto denn normalerweise braucht.

Allerdings nützt es möglicherweise wenig, wenn Sie sich nicht abspeisen lassen. Denn die Datenschutzkeule wirkt meistens auf beide Seiten einschüchternd. So ist wohl auch die Person am Telefon nicht in der Lage, ein qualifiziertes Gespräch darüber zu führen, ob es hier tatsächlich um schützenswerte Personendaten geht. Wenn Sie aber merken, dass es beim Anrufer zu Stolperern im sonst eingeschliffenen Text kommt, dann wissen Sie, dass der Blocker «Datenschutz» wohl ganz bewusst auf dem Skript steht. Weil es irgendjemandem nützt, wenn Sie nicht die Infos bekommen, die Sie angefragt haben.

Diese Kolumne ist in der Ausgabe März 2022 von personalSCHWEIZ erschienen.

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