Praxisfälle

Wohnortwechsel: Neuer Job, neuer Wohnort

Menschen lieben Routine - das gilt beim Lebensumfeld mehr noch als beim Arbeitsplatz. Und doch gibt es Anlässe, bei denen sowohl das bekannte Umfeld als auch der Job gemeinsam verändert werden.

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Wohnortwechsel

Ein Wohnungswechsel aufgrund einer neuen Arbeitsstelle ist eine tief greifende Veränderung im Leben und sollte daher wohlüberlegt sein - auch bei einem Abwerbeverbot. Der Wohnortwechsel aufgrund eines neuen Jobs oder einer Versetzung geht mit vielen Fragen einher, die im Vorfeld zu klären sind. 

Eine Frage der Kosten

Der Wechsel des Wohnortes ist mit oftmals mit immensen Kosten verbunden. In vielen Fällen muss die neue Mietwohnung in der Schweiz oder das neue Haus vor dem Bezug komplett renoviert werden oder aber nach den Wünschen der neuen Bewohner eingerichtet werden. Neue Wandfarben und neue Bodenbeläge gehören mindestens dazu. Ein erheblicher Kostenfaktor ist zudem der eigentliche Umzug an sich. Die bestehende Wohnungseinrichtung ist in die neue Bleibe zu transportieren, inklusive Ab- und Aufbau. Eine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme der Kosten seitens des neuen Arbeitgebers besteht nicht. Es ist reine Verhandlungssache, ob die Kosten vom neuen Brötchengeber übernommen werden. Bei einer Versetzung ist eine Übernahme üblich, bei einer neuen Stelle seltener. Je begehrter der Arbeitnehmer ist, umso höher sind die Chancen einer Kostenübernahme seitens des Arbeitgebers.

Eine Frage der Unterkunft

Bevor der Umzug angegangen wird, muss eine neue Wohnung oder ein neues Haus gesucht werden. In Ballungszentren ist Wohnraum knapp, die Suche entsprechend schwer. Es gibt Arbeitgeber, die beteiligen sich an der Suche nach einer neuen Unterkunft. Im besten Falle bestellt das Unternehmen selbst einen Makler, der das neue Zuhause für den Arbeitnehmer sucht. Liegt ein Jobangebot aus einer neuen Stadt vor, sind die finanziellen Bedingungen zu prüfen. Möglicherweise sind die Unterhaltskosten für eine neue Wohnung so hoch, dass sich ein höheres Gehalt nicht rentiert. In diesem Fall ist abzuwiegen, ob die immateriellen Vorteile des neuen Jobs den finanziellen Nachteilen überwiegen.

Eine Frage der Integration

Je länger die Distanz zwischen alter und neuer Wirkungsstätte ist, umso immenser kann der Kulturschock sein. Das Leben in den Metropolen des Landes kann sehr unterschiedlich sein. Gleiches gilt für einen Wechsel von einer Metropole auf das dünn besiedelte Land oder umgekehrt. Wer dem Kulturschock vorbeugen möchte, sollte sich auf den jobbedingten Umzug in eine andere Region vorbereiten. Die Integration in ein neues soziales Umfeld ist nicht zu unterschätzen. Vor dem Umzug schon einmal in neuem Umfeld spazieren gehen, im Internet über die kulturellen Angebote informieren kann zur Integration beitragen. Der private Kontakt mit den neuen Kollegen ist hilfreich, die Mitgliedschaft in örtlichen Vereinen erzielt soziale Kontakte.

Eine Frage der Probezeit

Der Umzug in eine neue Stadt aufgrund einer neuen Anstellung ist mit gewissen Risiken verbunden. Handelt es sich nicht um eine Versetzung, sondern um eine neue Arbeit, wird eine Probezeit vereinbart. Beide Seiten - Arbeitgeber- und nehmer - können die Zusammenarbeit in dieser Zeit beenden. Vor dem Umzug ist das Risiko einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzuwägen. Ein kurzes Praktikum vor der Vertragsunterschrift bietet eine erste Möglichkeit, den neuen Arbeitgeber und das neue Umfeld kennenzulernen. Berufliche Alternativen am neuen Wohnort reduzieren das Risiko, nach der Probezeit plötzlich arbeitssuchend zu sein.

 

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